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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 1530/05

Datum:
10.01.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 1530/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0110.6E1530.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1954/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das beim Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 K 1954/04 geführte Klageverfahren auf bis zu 25.000,-- Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet

 
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