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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 246/06

Datum:
04.05.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 246/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0504.6B246.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 897/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 4.; die Beigeladenen zu 1. und 3. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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