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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 228/06

Datum:
21.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 228/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0321.6B228.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 533/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3.; die Beigeladenen zu 1., 2. und 4. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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