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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2214/06

Datum:
20.12.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2214/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1220.6B2214.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 568/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die ausgeschriebene Stelle eines Studiendirektors als ständiger Vertreter des Leiters am B. -E. -Gymnasium in I. nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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