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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2145/05

Datum:
10.02.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2145/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0210.6B2145.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 942/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen. Diese Kosten hat der Beigeladene selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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