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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2124/06

Datum:
24.11.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2124/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1124.6B2124.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1470/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, keine der dem Polizeipräsidium E. für den Monat Juli 2006 zugewiesenen Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

 
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