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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1663/06

Datum:
18.10.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1663/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1018.6B1663.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 481/06
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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