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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1443/05

Datum:
02.01.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1443/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0102.6B1443.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 947/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Gründungsrektors der Fachhochschule C. -S. -T. vom 22. Februar 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Mai 2005 wird wieder hergestellt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.

 
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