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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 4767/03

Datum:
11.01.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 4767/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0111.6A4767.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 2366/00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung der Bescheide der Bezirksregierung X vom 00.00.00 und 00.00.00 verpflichtet, der Klägerin zur Abgeltung der durch ihre Tätigkeit als Fachleiterin am Studienseminar für das Lehramt für die Primarstufe E. bis 31. Juli 1996 geleisteten Zuvielarbeit Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge im Umfang von sieben Monaten und zwei Tagen zu bewilligen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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