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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 839/06

Datum:
08.06.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 839/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0608.5B839.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 817/06
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. Juni 2006 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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