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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 2706/06

Datum:
22.12.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 2706/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1222.5B2706.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 L 904/06
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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