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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 2300/06

Datum:
04.12.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 2300/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1204.5B2300.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16 L 1112/06
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. September 2006 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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