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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1843/06

Datum:
30.08.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 1843/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0830.5B1843.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 1283/06
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. August 2006 wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Es wird festgestellt, dass es sich bei der vom Antragsteller unter dem 21. August 2006 angemeldeten "Versammlung unter freiem Himmel mit Umzug (Demonstration)" mit dem Motto "Gegen linke Gewalt und Straßenblockaden" um eine eigenständige Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt. Ob diese Versammlung durchgeführt werden darf, hat der Antragsgegner (erneut) zu prüfen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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