Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 20 E 1635/05

Datum:
20.10.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 E 1635/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1020.20E1635.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 K 1740/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Das Verfahren wird an das Amtsgericht Q. verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt der Kläger; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank