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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 31/06.AK

Datum:
27.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 31/06.AK
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0327.20B31.06AK.00
 
Tenor:

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die der Beigeladenen erteilte Genehmigung vom 20. Juni 2001 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert beträgt 7.500,- EUR.

 
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