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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 41/06

Datum:
05.05.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 41/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0505.1B41.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 820/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die für den Landgerichtsbezirk C. im Justizministerialblatt Nr. vom 00.00.0000 ausgeschriebenen drei Justizhauptsekretärstellen mit den Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers um eine dieser Stellen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der etwaigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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