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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1432/06

Datum:
18.10.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1432/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1018.1B1432.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 394/06
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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