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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 2219/06

Datum:
01.12.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 2219/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1201.18B2219.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 1310/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E. vom 23. Juni 2006 wird wieder hergestellt bzw. angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für die Beschwerdeinstanz auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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