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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1666/06

Datum:
15.08.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1666/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0815.18B1666.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 L 559/06
Schlagworte:
Abschiebungsschutz Duldung Mutter Kind entführt indesentführung Haager Übereinkommen Opferschutzrichtlinie Abschiebungshaft
Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2
Leitsätze:

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einer ausländischen Mutter eines entführten ausländischen Kindes der weitere Aufenthalt in Deutschland zur Suche nach dem Kind zu ermöglichen ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,-- EUR festgesetzt.

 
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