Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1456/06

Datum:
21.07.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1456/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0721.18B1456.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 543/06
Schlagworte:
Abschiebung Vollzug Vollstreckung Untersagung
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; VwGO § 123
Leitsätze:

Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet grundsätzlich, die vom Verwaltungsgericht angeordnete Untersagung einer Abschiebung auch nach deren Vollzug aufrecht zu erhalten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,-- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank