Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1077/06

Datum:
06.07.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1077/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0706.18B1077.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 558/06
Schlagworte:
Streitwert Zwangsgeldfestsetzung Zwangsgeldandrohung selbständiges Vollstreckungsverfahren vorläufiger Rechtsschutz
Normen:
GKG § 47 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 3
Leitsätze:

Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine im selbständigen Vollstreckungsverfahren ergangene Zwangsgeldfestsetzung mit gleichzeitiger Androhung eines weiteren Zwangsgeldes setzt der Senat den Streitwert auf ein Viertel des festgesetzten zuzüglich ein Achtel des angedrohten Betrages fest.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 250,-- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank