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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 A 142/06

Datum:
02.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 A 142/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0302.18A142.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 1913/03
Schlagworte:
Ausweisung Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger Ermessensentscheidung Feststellung Verlust des Aufenthaltsrechts Gefährdung Sicherheit des Staates öffentliche Ordnung
Normen:
AufenthG § 55; ARB 1/80 Art. 14
Leitsätze:

1. Der Verlust des Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit hat bei einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nicht in der Form einer deklaratorischen Feststellung zu erfolgen. Erforderlich ist vielmehr eine Ermessens-Ausweisung.

2. Eine derartige Ausweisung kann nicht nur zulässig sein bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit des Staates, sondern schon bei einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.

 
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