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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 B 2058/05

Datum:
27.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 B 2058/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0327.17B2058.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 1544/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten per Telefax bekanntgegeben werden.

 
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