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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1576/05

Datum:
23.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1576/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0323.16A1576.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 5793/04
 
Tenor:

Die Anträge der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz werden abgelehnt.

Die Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf werden abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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