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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 3697/04

Datum:
17.10.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 A 3697/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1017.15A3697.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 2942/02
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung geändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.567,12 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 19. September 2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 6/7 und die Beklagten zu 1/7.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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