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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 1760/06

Datum:
21.08.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 1760/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0821.14B1760.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 1649/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zuzulassen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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