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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 50/06

Datum:
20.01.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 50/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0120.12E50.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 21 K 5571/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

 
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