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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 868/06

Datum:
20.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 868/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0320.12A868.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 3418/04
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge-lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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