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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 4859/05

Datum:
04.04.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 4859/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0404.12A4859.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 1351/05
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme etwaiger Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.

 
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