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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 4739/03

Datum:
31.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 4739/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0331.12A4739.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 4 K 3576/02
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.000 EUR festgesetzt.

 
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