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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 4737/01

Datum:
22.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 A 4737/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0322.12A4737.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 6934/97
 
Tenor:

Soweit das Verfahren in der Hauptsache für er-ledigt erklärt worden ist, wird es eingestellt. Das erstinstanzliche Urteil ist insoweit wirkungslos.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten gerichtskostenfreien Verfahrens werden unter Einbeziehung der in erster und dritter Instanz in Rechtskraft erwach-senen Teile des Rechtsschutzbegehrens gegen-einander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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