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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 4269/03

Datum:
31.03.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 4269/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0331.12A4269.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 25 K 8552/01
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. aus G. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,-- EUR festgesetzt.

 
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