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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 415/06

Datum:
01.02.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 415/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0201.12A415.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 3617/03
 
Tenor:

Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.

 
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