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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2179/05

Datum:
09.02.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2179/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0209.12A2179.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 25 K 709/05
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme etwaiger Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,-- EUR festgesetzt.

 
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