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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 B 9/06

Datum:
18.07.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 B 9/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0718.11B9.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 2106/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000,-- EUR festgesetzt.

 
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