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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 2403/06

Datum:
21.12.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 2403/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1221.10B2403.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1511/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 30. August 2006 (S.---------weg 17 d) wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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