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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 2352/06

Datum:
15.11.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 2352/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:1115.10B2352.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 L 1613/06
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Oktober 2006 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung vom 1. August 2006 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.740,- EUR festgesetzt.

 
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