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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1844/05

Datum:
18.01.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1844/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0118.10B1844.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 1668/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller zu 1. und 2., zu 3., zu 4. und 5., zu 6., zu 7. und 8. sowie zu 9. und 10. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen jeweils zu 1/6. Die Antragsteller zu 1. und 2., zu 4. und 5., zu 7. und 8. sowie zu 9. und 10. haften für den jeweils auf sie entfallenden Kostenanteil im jeweiligen Innenverhältnis als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

 
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