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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 756/05

Datum:
10.02.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 A 756/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0210.10A756.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4541/04
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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