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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 720/05

Datum:
01.06.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 720/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0601.6B720.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 325/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen. Diese Kosten haben die Beigeladenen selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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