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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 457/05

Datum:
14.04.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 457/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0414.6B457.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 175/05
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 6. Diese Kosten haben die Beigeladenen zu 3. bis 6. selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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