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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2441/04

Datum:
07.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2441/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0107.6B2441.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1514/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; diese trägt der Beigeladene selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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