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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 227/05

Datum:
11.05.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 227/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0511.6B227.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 1677/04
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. Januar 2005 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten beider Rechtszüge des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Hiervon ausgenommen sind außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; diese hat der Beigeladene selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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