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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1087/05

Datum:
12.09.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1087/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0912.6B1087.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 396/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch das Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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