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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1048/05

Datum:
11.07.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1048/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0711.6B1048.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 409/05
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 13. Juni 2005 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten beider Rechtszüge des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Ausgenommen hiervon sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Diese hat der Beigeladene selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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