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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 2517/04

Datum:
31.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5.Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 2517/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0131.5B2517.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2929/04
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2004 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu jeweils 1/6, ausgenommen die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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