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Oberverwaltungsgericht NRW, 3 A 2123/03

Datum:
15.12.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 A 2123/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:1215.3A2123.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 8930/02
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt. Das angefochtene Urteil ist wirkungslos.

Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.567,34 EUR festgesetzt.

 
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