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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 4792/04

Datum:
26.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 4792/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0126.2A4792.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 7164/03
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je einem Viertel. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

 
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