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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 507/05

Datum:
31.05.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 507/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0531.20B507.05.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 9.598,90 EUR.

 
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