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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 2009/04

Datum:
20.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 2009/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0120.1B2009.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 668/04
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X. beigeordnet. Wegen der aus dem Einkommen zu zahlenden Beträge werden Monatsraten in Höhe von 30,00 EUR festgesetzt.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner gegen die Entlassungsverfügung erhobenen Klage wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Streitwertstufe bis zu 7.000 EUR festgesetzt.

 
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